Schutz der Seeufer in Verfassung verankert

„Für mich bedeutet Naturschutz auch, den öffentlichen Zugang zu Kärntens Naturjuwelen nachhaltig abzusichern“,

betont Landtagspräsident Reinhart Rohr angesichts des heutigen Beschlusses im Kärntner Landtag, mit dem der Schutz der Kärntner Seeufer in Verfassungsrang erhoben wird. 

„Mit Landeshauptmann Peter Kaiser haben wir die Forderungen des Kärntner Seenvolksbegehren sofort aufgegriffen, entstanden ist daraus das Kärntner Seenschutz-Paket. In der heutigen Landtagssitzung haben wir diesen Schutz für die Kärntner Seen sogar in der Landesverfassung verankert“,

hält Rohr grundsätzlich fest, der die wesentlichen Punkte des Pakets aufzählt:

„Erstens werden alle Seegrundstücke, die der öffentlichen Hand gehören, auch erhalten. Zweitens werden wir die Motorbootabgabe dazu verwenden, neue Ufergrundstücke anzukaufen. Drittens muss bei neuen Projekten immer der öffentliche Zugang zum See sichergestellt sein.“

„Klar ist, dass wir dieses Modell von den Seen zu den Bergen weiterdenken müssen. Denn auf den Kärntner Almen beobachten wir aktuell eine regelrechte Goldrausch-Stimmung unter Bauinvestoren. Sie kaufen Flächen auf, um dort exklusive Immobilien zu errichten. Für uns sind die Kärntner Almen aber die Grundlage der bäuerlichen Almwirtschaft und wertvolle Erholungsräume für die Allgemeinheit. Darum wollen wir Freiräume festlegen, in denen nicht gebaut werden darf. Dafür braucht es aber auch andere Gebiete, wo eine sanfte touristische Nutzung in Einklang mit der Natur zulässig ist. Denn es darf nicht sein, dass die Allgemeinheit Kosten für exklusive Chalet-Dörfer mitzutragen hat, von denen dann nur wenige Investoren profitieren“,

so Rohr abschließend.