Land korrigiert Fehler bei Entlohnung von Ferialpraktikanten

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Bereits im Jänner wurde die Kärntner Gemeinde-Beitragsanpassungs-Verordnung 2026 kundgemacht. Sie sieht eine Anpassung der Monatsbezüge für Gemeindebedienstete um 3,3 Prozent mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2026 vor. Diese Erhöhung gilt auch für Lehrlinge sowie Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten. Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wurde der Betrag für Ferialpraktikant:innen im Kärntner Gemeindemitarbeiter:innengesetz allerdings nicht entsprechend angepasst. Mit der nun beschlossenen Novelle wird dieser Fehler korrigiert: Der monatliche Bezug steigt von bisher 884,12 Euro auf 913,30 Euro.
Gemeindereferentin Landesrätin Marika Lagger-Pöllinger betont die Bedeutung einer korrekten Umsetzung:

„Verlässlichkeit und Fairness müssen auch im Detail stimmen. Wenn eine Anpassung für Gemeindebedienstete, Lehrlinge sowie Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten vorgesehen ist, dann muss sie auch sauber und vollständig umgesetzt werden. Mit dieser Novelle korrigieren wir einen redaktionellen Fehler und stellen klar: Die vereinbarte Bezugsanpassung gilt wie vorgesehen.“

Rechtssicherheit und Wertschätzung

Für Lagger-Pöllinger ist die Korrektur auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber jungen Menschen, die erste Berufserfahrungen in den Gemeinden sammeln.

„Gerade junge Menschen, die in den Gemeinden erste Berufserfahrungen sammeln, verdienen klare und korrekte Rahmenbedingungen. Ferialpraktikantinnen und Ferialpraktikanten leisten einen wichtigen Beitrag im kommunalen Alltag und bekommen Einblick in die vielfältige Arbeit der Gemeinden. Deshalb ist es richtig, dass auch ihre Entlohnung nachvollziehbar und rechtssicher geregelt wird“,

so die Landesrätin.

Keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen

Die Novelle tritt ebenfalls mit 1. Juli 2026 in Kraft. Zusätzliche finanzielle Auswirkungen entstehen dadurch nicht, da diese bereits im Zuge der ursprünglichen Gemeinde-Beitragsanpassungs-Verordnung berücksichtigt wurden. Für das Jahr 2026 werden die Personalkosten der Kärntner Gemeinden auf Basis der Lohnerhöhung von 3,3 Prozent ab 1. Juli mit rund 435 Millionen Euro geschätzt. Gegenüber dem Jahr 2025 entspricht dies einer Steigerung von rund 7,06 Millionen Euro. Der Verordnungsentwurf wurde bereits im April zur Begutachtung ausgesendet. Inhaltliche Stellungnahmen langten nicht ein, redaktionelle Hinweise des Verfassungsdienstes wurden in die endgültige Fassung eingearbeitet.