„Kärnten ist beim Thema Inklusion federführend: Mit unserem Landesetappenplan für Menschen mit Behinderung setzen wir als erstes Bundesland die UN-Menschenrechtskonvention um. Eine der vielen darin enthaltenen Maßnahmen ist die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung beim Zugang zu Bildung und allgemeinen Informationen. Es freut uns, dass wir nun eine neue Maßnahme in diesem Bereich präsentieren dürfen: Das Land Kärnten vergibt zwei Stipendien für die Fachausbildung Gebärdendolmetschen, welche im Studienjahr 2023/24 begonnen wird“,
Mangel an Gebärdensprach-Dolmetscherinnen bzw. -Dolmetschern
„Durch die Stipendienvergabe wollen wir mehr Menschen motivieren, diese komplexe Ausbildung zu absolvieren. Wir brauchen dringend mehr zertifizierte Gebärdensprach-Dolmetscherinnen bzw. -Dolmetscher, um Menschen mit Behinderung, speziell mit Hörbehinderung, einerseits (Weiter-)Bildung und insgesamt eine chancengleiche Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen“,
Zwei Stipendien in Form einer Individualförderung
„Der Zugang zu Bildung ist ein Menschenrecht. Für echte Chancengleichheit und Inklusion müssen Gehörlose die Unterstützung bekommen, die sie benötigen. Das gilt fürs lebenslange Lernen ebenso wie für jegliche Alltagssituation, in der Gebärdensprache benötigt wird“,
Bedarf ist hoch
„Das Kärntner Chancengleichheitsgesetz bietet bereits einen großartigen Rahmen für gehörlose Menschen, um am gesellschaftlichen Leben barrierefrei teilhaben zu können. Auch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Anbieter öffentlicher Dienstleistung zur Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschung, aber die wenigen Dolmetscherinnen und Dolmetscher können den Bedarf nicht abdecken. Das Stipendium ist auch daher sinnvoll und notwendig.“