Kärntner Genderleitfaden: Wörterbuch wird zurückgezogen

Das interne, für den Verwaltungsdienst als Handlungsanleitung gedachte, den Kärntner Genderleitfaden ergänzende Wörterbuch wird zurückgezogen. Das geben heute, Donnerstag, Landeshauptmann Peter Kaiser und LR.in Sara Schaar bekannt. Beide fordern ein österreichweit einheitliches Nachschlagewerk, auch um Rechtssicherheit zu schaffen.

„Kärnten lebt im 21. Jahrhundert in Vielfalt, Buntheit, Respekt und Toleranz und steht für Gleichheit und Chancengerechtigkeit. Ein Genderleitfaden – der eine Orientierungshilfe für die Verwaltung darstellt – ist Ausdruck dessen und zielt darauf ab, einerseits durch Sprache Bewusstsein zu schaffen und andererseits rechtlich korrekt anzusprechen, z.B. im Falle eines im von VfGH bestätigten dritten Geschlechtes“,

stellen Landeshauptmann Peter Kaiser und LR.in Sara Schaar klar.
Das Thema der geschlechtergerechten Sprache sei zu wichtig, um darüber polemisch zu diskutieren.

„Die Kritik bezieht sich hauptsächlich auf das Wörterbuch, das sich in einigen Passagen als überzogen darstellt“,

so Kaiser.
„Nachdem in der öffentlichen, offenbar vom Wahlkampf geprägten Diskussion, nicht unterschieden wird, dass es sich hier rein um ein internes, rechtlich notwendiges Nachschlagewerk handelt, das Bedienstete des Landes vor Rechtsfolgen auf Basis des VfGH-Entscheides schützen soll, wird das durchaus kontrovers zu diskutierende Wörterbuch, das sich an anderen Bundesländern orientiert hat, nun zurückgezogen“, erklärt Schaar weiter.
Es gäbe in Österreich viele unterschiedliche Genderleitfäden, die zum Teil ähnliche Formulierungsvorschläge für den internen Gebrauch enthalten, wie der seitens der Fachabteilung in Kärnten erstellte. „Österreich braucht nicht neun oder mehr unterschiedliche Regelungen. Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, einen österreichweit einheitlichen Vorschlag zu erarbeiteten, der auch der Entscheidung des VfGH Rechnung trägt“, erwarten sich Kaiser und Schaar von der Bundesregierung.
Beide, Kaiser und Schaar, weisen darauf hin, dass Kärnten mit der Erstellung des Genderleitfadens nur mit anderen öffentlichen Institutionen (zwei Ministerien), Wien, Tirol, Vorarlberg oder Niederösterreich – gleichziehe, mit dem Hintergrund, dass alle Bundesländer auf Basis des VfGH-Entscheides dringenden Handlungsbedarf haben, um ihre eigenen Bediensteten auch rechtlich schützen zu können.
Rückfragehinweis: Büros LH Kaiser, LR.in Schaar
Redaktion: Schäfermeier/Vouk