Heizkostenunterstützung – Antragstellung ab Mitte Oktober möglich!

Rund 17.500 KärntnerInnen profitieren jedes Jahr von der Heizkostenunterstützung, die von Land und Gemeinden ausbezahlt wird. Im letzten Jahr wurden rund 2,7 Millionen Euro ausgeschüttet.

„Auch heuer haben wir für die Heizkostenunterstützung ausreichend Budgetmittel reserviert, die Einkommensgrenzen wurden angepasst und um 3.5 Prozent angehoben – das gilt sowohl für die große, als auch die kleine Heizkostenunterstützung,“

hebt Sozialreferentin Beate Prettner hervor.
Anträge für die Heizkostenunterstützung können ab dem 15.Oktober 2021 bis 15. März 2022 in den zuständigen Wohnsitzgemeinden und Magistraten gestellt werden. Eine Erleichterung gibt es auch im Vollzug für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gemeinden und Magistraten: Sozialhilfebezieherinnen und -Bezieher, Basis-Ausgleichszulagenbezieher sowie Ausgleichszulagenbezieher mit Pensionsbonus/Ausgleichszulagenbonus 360 Beitragsmonate, haben unter Nachweis dieser Leistungen mittels Bescheid Anspruch auf die große Heizkostenunterstützung, hier muss keine separate Berechnung mehr erfolgen.