Seit meinem Amtsantritt im Jahr 2018 versuche ich, dieses Projekt umzusetzen und dabei die verschiedensten Interessen und Weltanschauungen unter einen Hut zu bringen.
Das neue Gesetz definiert Ziele und Grundsätze der Raumordnung, denen alles Weitere untergeordnet ist.
- Die natürlichen Lebensgrundlagen möglichst zu schützen und pfleglich zu nutzen.
- Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Vielfalt und die Eigenart der Kärntner Landschaft und die Identität der Regionen des Landes zu bewahren.
- Der freie Zugang zu Seen, öffentlichen Gewässern und sonstigen Naturschönheiten ist nach Möglichkeit zu sichern.
- Die Bevölkerung ist vor Gefährdungen durch Naturgewalten sowie vor vermeidbaren Umweltbelastungen soweit als möglich zu schützen.
- Der Fortbestand einer existenzfähigen bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft ist durch die Erhaltung und Verbesserung der dazu erforderlichen räumlichen Voraussetzungen sicherzustellen.
- Die räumlichen Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Tourismus sind weiterzuentwickeln.
- Gebiete mit nutzbaren Wasser- und Rohstoffvorkommen sind von Nutzungen freizuhalten, die eine künftige Erschließung verhindern würden.
- Weitere essentielle Themen sind die Vermeidung von Zersiedelung und der Vorrang des Gemeinwohls vor Einzelinteressen.
Unseren Kindern und Enkelkindern das wunderschöne Land, das wir alle so lieben, zu übergeben und nicht einen raumordnungstechnischen Scherbenhaufen zu hinterlassen.
- Schnellere Verfahren bei entsprechender frühzeitiger Behandlung im ÖEK
- Klare und transparente Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung
- Reduktion der Folgekosten durch Nutzung bestehender Infrastrukturen
- Eindämmung der Zersiedelung
- Schutz von hochwertigen Lebensräumen
- Erhaltung des Natur- und Landschaftsraumes
- Kostenreduktion für Schutzmaßnahmen im Kontext mit der Klimaanpassung (Naturgefahren)
- Verringerung der verkehrlichen Belastungen und Aufwendungen für teure Infrastrukturen
- durch Konzentration der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung
- Reduktion der infrastrukturellen Belastungen der Gemeinden
- Konzentration auf räumliche und strukturelle Schwerpunkte
- Stärkung des soziokulturellen Zusammenlebens durch Siedlungsschwerpunkte
- Ermöglichung neuer Wohn- und Siedlungsformen (flächensparendes, leistbares Wohnen)