Am 24. April 2023 startet die SPÖ-Mitgliederbefragung – Die Regeln

Der SPÖ-Bundesparteivorstand hat gestern klare Verfahrensrichtlinien für unsere Mitgliederbefragung beschlossen und sich auf die Durchführung eines außerordentlichen Bundesparteitages verständigt. Grundlage der Befragung ist unser SPÖ-Organisationsstatut, das von den Delegierten des Bundesparteitags 2021 beschlossen wurde. Gemäß Statut (§ 23) dient die Mitgliederbefragung der „Erkundung des Willens der Parteimitglieder zu wichtigen politischen Fragen und Themen“. Klar ist, dass wir die Meinung unserer Mitglieder sehr ernst nehmen. Unser gemeinsames Ziel ist eine rasche Klärung der Führungsfrage.
Die Mitgliederbefragung über den SPÖ-Bundesparteivorsitz und die Spitzenkandidatur zur nächsten Nationalratswahl wird vom 24. April bis 10. Mai 2023 stattfinden. Im Anschluss an die Befragung wird der Parteivorstand das Ergebnis bewerten. Am Ende des demokratischen Prozesses steht der außerordentliche Bundesparteitag, der für den 3. Juni 2023 geplant ist. Dort werden auf Vorschlag der Wahlkommission die Beschlüsse gefasst.

Regeln, Fristen und Ablauf der Mitgliederbefragung

Stichtag für die aktive und passive Teilnahmeberechtigung ist der 24. März 2023. Gastmitglieder können an der Befragung nicht teilnehmen.
  • Die Mitgliederbefragung ist für alle ordentlichen Mitglieder entweder per Briefwahl oder via Online-Abstimmung möglich. Bei doppelter Stimmabgabe zählt nur die postalische Teilnahme.
  • Die Postaufgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt am 21. April, die Versendung der E-Mails am 24. April. Die Stimmabgabe ist online bis 10. Mai um 23.59 Uhr möglich, per Post ebenfalls bis 10. Mai, wobei der Postaufgabestempel maßgeblich ist.
  • Für die Durchführung der Befragung ist die Wahlkommission, die beim letzten Parteitag gewählt wurde, zuständig. Begleitet wird der Prozess durch den Präsidenten der Notariatskammer Dr. Michael Umfahrer.
  • Jede*r Bewerber*in muss bis 31. März 2023 ein von der Bundesgeschäftsstelle ausgeschicktes Formblatt mit u.a. Name, Geburtsdatum, Adresse, Beruf und Telefonnummer retournieren. Voraussetzung für Bewerber*innen ist, dass sie das passive Wahlrecht zum Nationalrat besitzen und sich zu den Grundsätzen der SPÖ bekennen. Außerdem müssen die Bewerber*innen einen Lebenslauf, Strafregisterauszug, die Bestätigung über den bezahlten Mitgliedsbeitrag, eine persönliche Vorstellung im Umfang von 1.500 Zeichen sowie 30 Unterstützungserklärungen von SPÖ-Mitgliedern übermitteln. Sollte dies nicht gegeben sein, gilt die Bewerbung als zurückgezogen.
  • Der Wortlaut und die Reihung der Fragestellung ergibt sich aus der Ausgangslage, dass die SPÖ eine gewählte Parteivorsitzende hat. Ich bin dafür, dass …
  • Bundesparteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner Vorsitzende der SPÖ bleibt und Spitzenkandidatin bei der nächsten Nationalratswahl wird,
  • oder
  • Landesparteivorsitzender des Burgenlandes Hans Peter Doskozil Vorsitzender der SPÖ und Spitzenkandidat bei der nächsten Nationalratswahl wird,
  • oder
  • [weitere Reihenfolge nach Einlangen der Bewerbungen.]
  • Keine*n der genannten Bewerber*innen.
  • Die Wahl der/des Bundesparteivorsitzenden und Spitzenkandidat*in für die nächste Nationalratswahl erfolgt beim außerordentlichen Bundesparteitag am 3. Juni 2023.

Wir freuen uns über 9.000 neue SPÖ-Mitglieder 

Die Mitgliederbefragung hat einen regelrechten Mitglieder-Boom ausgelöst. Wir freuen uns sehr, dass in der vergangenen Woche österreichweit rund 9.000 neue Mitglieder hinzugekommen sind. Aufgrund der vielen Neueintritte konnten trotz des großen Einsatzes unserer Landes- und Bezirksorganisationen am 24. März nicht alle Neueintritte in unser Personensystem eingetragen werden. Darum hat der Bundesparteivorstand eine Nachfrist zur Eintragung ins Personensystem bis inkl. Mittwoch, 29. März, beschlossen, um allen, die sich fristgerecht angemeldet haben, die Teilnahme an der Befragung zu ermöglichen.