Bürgermeister*in- & Gemeinderats-Wahl 2021 Kärnten
Bei der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2021 in Kärnten gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben!
Sie müssen nicht bis zum Wahltag am 28.2.2021 warten.
Im Februar 2021 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gemeindevertretung und ihren Bürgermeister für die nächsten 6 Jahre zu wählen. Überlassen Sie bei dieser Wahl nichts dem Zufall:
Setzen Sie auf die Menschen und die Partei, die weiterhin konsequent daran arbeiten, ihre Gemeinde noch lebenswerter zu gestalten.
Ergebnis 2015 Kärntenweit
- SPÖ 40,23 %
- ÖVP 22,51 %
- FPÖ 17,96 %
- Grüne 5,59 %
- Sonstige 13,71 %
2021
Timeline
- Anfang Februar 2021: Briefwahlen
- 19. Feber 2021: Vorwahltag
- 28. Feber 2021: Wahltag
Richtig wählen - so geht´s!
1. Per Briefwahl
- Beantragungsfrist von Wahlkarten
► Schriftlich: bereits möglich bis 24.2.2021
► Persönlich: bereits möglich bis 26.2.2021 - Wie?
► Per Post anfordern und zurücksenden
► Persönlich abholen und zurücksenden
2. Am Gemeindeamt
Anfang Februar 2021 – 26.2.2021
- Zu amtlichen Öffnungszeiten
- Wahlkarte wird am Gemeindeamt ausgestellt
- Sofort wählen und am Gemeindeamt abgeben
- Mitzubringen ist ein gültiger Lichtbildausweis
3. Am vorgezogenen Wahltag
Freitag, 19. Feber 2021
- Im Wahllokal Ihrer Gemeinde
- Während der festgesetzten Wahlzeit
- Mitzubringen ist ein gültiger Lichtbildausweis und gegebenenfalls ein eigener Stift
4. Am Wahltag
Sonntag, 28. Feber 2021
- Im Wahllokal
- Während der festgesetzten Wahlzeit
- Mitzubringen ist ein gültiger Lichtbildausweis und gegebenenfalls ein eigener Stift
Es gibt 2 Stimmzettel
Die Stimmzettel werden sich farblich unterscheiden. Mit dem einem Stimmzettel werden die GemeinderätInnen gewählt. Hier kann man durch Vergabe von max. 3 Vorzugsstimmen, KandidatInnen unterstützen.
Mit dem anderen Stimmzettel wird der bzw. die BürgermeisterIn gewählt!
Die Briefwahl
1. Wahlkarte beantragen
Beantragen Sie ihre Wahlkarte einfach persönlich (bis zum 26.02., 12:00 Uhr), online oder schriftlich (bis zum 24.02.).
Die Wahlunterlagen können Sie persönlich abholen oder per Post anfordern.
2. Stimmzettel ausfüllen
- die beiden amtlichen Stimmzettel (GemeinderätInnen, BürgermeisterIn) persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen
- die ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen, anschließend
- durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich
- die Wahlkarte zukleben
3. Wahlkarte retournieren
- Abgabe im Gemeindeamt
- Aufgabe per Post
- Abgabe in einem Wahllokal in Ihrer Gemeinde