Tierschutz, Sicherheit und verantwortungsvolle Tierhaltung werden in Österreich deutlich gestärkt: Aufgrund einer Novelle des Tierschutzgesetzes wird ab 1. Juli 2026 bundesweit ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung bestimmter Tierarten eingeführt. Wer in Österreich einen Hund, ein Reptil, ein Amphibium oder bestimmte Papageienvögel neu halten möchte, muss ab 1. Juli einen Sachkundenachweis erbringen. Der Nachweis umfasst einen mindestens vierstündigen Theoriekurs vor der Anschaffung des Tieres, bei Hunden zusätzlich eine praktische Einheit (zwei Stunden). Die zugehörige Verordnung, die u. a. regelt, wie die Kurse ausgestaltet sein müssen und wer sie halten darf, liegt seit genau einer Woche vor.
Einheitliche Mindeststandards bundesweit
„Mit dem Sachkundenachweis gibt es österreichweit erstmals einheitliche Mindeststandards für angehende Tierhalterinnen und -halter. Tierwohl darf nicht vom Wohnort abhängen“,
betont Tierschutz-Landesrätin Beate Prettner und dankt den Mitarbeitenden des Sachgebietes Tierschutz und -kontrollen im Land Kärnten für die perfekte Umsetzung der neuen Regelung trotz lange ausständiger gesetzlicher Grundlagen.
Der verpflichtende Kurs vermittelt grundlegendes Wissen über artgerechte Haltung, Pflege, Ernährung und Verhalten von Tieren.
„Wer die Bedürfnisse seines Tieres kennt, kann Überforderung, Fehlhaltungen und unnötiges Leid von Anfang an vermeiden“,
so Prettner.
Gleichzeitig werde die Sicherheit erhöht:
„Sachkunde hilft, Risikosituationen früh zu erkennen und richtig zu handeln – das schützt das eigene Tier, andere Tiere und auch Menschen.“
Tierhaltung ist langfristige Verantwortung!
Ein weiterer zentraler Vorteil sei die Prävention:
„Tierhaltung ist keine spontane Entscheidung, sondern eine langfristige Verantwortung. Der Sachkundenachweis rückt genau diese Verantwortung klar in den Vordergrund“,
erklärt die Landesrätin.
Gut informierte Entscheidungen könnten Spontankäufe reduzieren und damit auch die Zahl der Tiere, die später in Tierheimen landen.
Sachkundenachweis nur für „neue“ Tierhalterinnen und -halter verpflichtend
Der Sachkundenachweis ist vor Beginn der Tierhaltung von jeder Person zu erbringen, die offiziell als Halterin oder Halter gemeldet ist.
In bestimmten Fällen gelten allerdings Ausnahmen, so Pia Zeiski-Böhm vom Sachgebiet Tierschutz und -kontrollen im Land Kärnten:
„Nicht betroffen sind Personen, die bereits einen Hund halten und in der Heimtierdatenbank registriert haben oder innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hund gehalten und registriert haben. Weitere Ausnahmen gelten bei einschlägigen Ausbildungen oder beruflicher Qualifikation.“
Dasselbe gilt für Reptilien & Co. – wenn man die behördliche Meldung belegen kann. Für die Praxiseinheit, die nur bei Hunden gemeinsam mit dem Liebling zu absolvieren ist, hat man zwölf Monate Zeit.
„In Kärnten werden offiziell anerkannte Kurse ausschließlich über die Homepage des Land Kärnten www.sachkundenachweis.ktn.gv.at veröffentlicht. Die Kurskosten werden kostendeckend von den Vortragenden eingehoben“,
so Zeiski-Böhm.
Hunde: Theorie und (später) Praxis
Der erste theoretische Hunde-Kurs findet am 11. Juli (9 bis 13 Uhr) im TIKO statt – dieser wird kostenlos angeboten! Neben Verhaltenstierärztin Diana Woschnjak wird der Vortrag durch die tierschutzqualifizierte Hundetrainerin Daniela Ranftler gestaltet.
Auch Ranftler sieht die großen Vorteile im Sachkundenachweis:
„Hunde sind Familienmitglieder – und ihre Betreuung erfordert Wissen und Verantwortung. Der Sachkundenachweis steht für den Wandel weg von bloßer Hundehaltung hin zu verantwortungsvoller Hundebetreuung. So wie niemand ohne Führerschein Auto fährt, sollte auch der Umgang mit einem Hund auf Kompetenz und Verantwortung beruhen“,
betont die Hundetrainerin.
Problem: Spontankäufe
Auch Helga Happ, Leiterin des Reptilienzoos Happ, wird als Kursvortragende für Repilien und Amphibien aktiv sein.
„Den Sachkundenachweis sehe ich positiv, weil wir im Reptilienzoo ein Problem mit Spontankäufen haben. Jedes Jahr nehmen wir rund 400 Tiere auf, davon ca. 150 Reptilien – und diese müssen wir auch unterbringen“,
so die Expertin.
Sie hofft, dass der Sachkundenachweise dazu führt, dass sich nur noch jene, die ein tiefergehendes Interesse an Reptilien oder Amphibien haben, diese auch anschaffen.
Der Sachkundenachweis sei „ein Gewinn für das Tierwohl, für die Sicherheit und für ein gutes Zusammenleben von Mensch und Tier“, so Prettner abschließend.
Quelle: LPD Kärnten