Der Mutter-Kind-Pass muss kostenlos bleiben und ausgebaut werden

Gesundheit darf in Österreich keine Frage des Geldes sein – statt Kürzungen muss über den geplanten Ausbau der Leistungen für Kinder bis 18 Jahre gesprochen werden.

„Bereits im Oktober dieses Jahres hat die SPÖ auf einen drohenden Ausstieg der Ärztekammern aus dem Mutter-Kind-Pass hingewiesen. Durchaus verständlich, denn die Honorare der Ärzt*innen für Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes wurden seit 28 Jahren nicht angepasst. Aber der springende Punkt ist: Die Bundesregierung wurde nicht erst diese Woche mit dieser Fehlentwicklung konfrontiert – sie wussten es seit Monaten. Also entweder fehlt die Kompetenz und der Willen der Bundesregierung hier mit den Ärztekammern ein Lösung zu finden oder die Gesundheitsversorgung der Österreicher*innen ist nicht Priorität von Türkis-Grün“,

so SPÖ Kärnten Frauenvorsitzende, Nationalrätin Petra Oberrauner. 
Die Untersuchungsleistungen des Mutter-Kind-Passes – 1974 in der Regierung Kreisky II von Gesundheitsministerin Ingrid Leodolter eingeführt – werden laufend erweitert und an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Seit 28 Jahren hingegen nicht angepasst wurden die Honorare der Ärzt*innen, die diese Untersuchungen durchführen – mit fatalen Folgen. Die Ärztekammern in Wien, Niederösterreich und der Steiermark haben bereits den Ausstieg aus dem Mutter-Kind-Pass mit Ende März 2023 beschlossen, in Oberösterreich und Kärnten laufen die Vorbereitungen dafür. 

„Die Einführung des Mutter-Kind-Passes war ein außerordentlicher Schritt, um Kinder- und Müttersterblichkeit zu verringern und ein unschätzbarer Beitrag zur Bekämpfung und Ausrottung von Krankheiten. Dass dieser nun wegen Regierungssäumigkeit auf dem Spiel steht, ist ein außerordentliches Versagen der Bundesregierung. Der Mutter-Kind-Pass muss eine Kassenleistung bleiben. Es ist angesichts der Krisen zynisch, überhaupt über Kürzungen beim Mutter-Kind-Pass nachzudenken“,

so Oberrauner. 
Statt Kürzungen sollte der Mutter-Kind-Pass wie geplant für Kinder bis 18 Jahre ausgeweitet und etwa auch psychische Erkrankungen darin aufgenommen werden.