„Neujahrsbaby“ des Landes Kärnten: Mehrlingsgeburtenzuschuss wird erhöht

Mit der Geburt eines Kindes fallen so einige Kosten an, vieles muss für die erste Baby-Ausstattung besorgt werden. Werden Zwillinge erwartet, fallen die doppelten Kosten an, bei Drillingen die dreifachen …

„Um Familien in dieser ersten Phase zu unterstützen, gibt es in Kärnten seit dem Jahr 2018 den Mehrlingsgeburtenzuschuss als einmalige Förderung, die unbürokratisch über das Familien-Referat beantragt werden kann.“

Als Verantwortliche im Land Kärnten haben wir das große Ziel, Kärnten zur kinder- und familienfreundlichsten Region Europas zu machen. Dazu gehört auch die bestmögliche Unterstützung für Familien, der Mehrlingsgeburtenzuschuss ist einer der Bausteine des umfangreichen Unterstützungsangebots in Kärnten, so Familien-Landesrätin Sara Schaar.

Erhöhung von 50 Euro pro Kind

„Mit 1. Jänner 2022 erhöhen wir den Zuschuss bei der Geburt von Zwillingen von 300 auf 400 Euro. Für jedes weitere Mehrlingskind erhöht sich die Fördersumme um 200 Euro – statt bisher um 150 Euro“, erläutert Schaar. Es handelt sich dabei um eine einmalige und nicht rückzahlbare Förderung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern ist und für Mehrlingsgeburten ab dem 1. Jänner 2022 gilt. „Nicht nur die Corona-Krise verlangt Familien einiges ab, auch die steigenden Lebenserhaltungskosten bereiten vielen Sorgen. Die Erhöhung des Zuschusses soll hier etwas entgegenwirken“, sagt Schaar. In Kärnten werden pro Jahr rund 140 Mehrlingsgeburten verzeichnet.

Die Voraussetzungen für den Zuschuss

Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung ist, dass der Elternteil, welcher den Antrag stellt (auch Adoptiv- oder Pflegeeltern), mit den Kindern einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Kärnten hat und dass Familienbeihilfe des Bundes bezogen wird. Der Antrag muss innerhalb des ersten Lebensjahres der Kinder gestellt werden.
Die neue Richtlinie plus Online-Antragsformular finden Sie in Kürze hier: https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Uebersicht?thema=5&subthema=26 (unter „Mehrlingsgeburtenzuschuss“)
Informationen dazu gibt es bei der Abteilung 13 (Gesellschaft und Integration), Familien-Referat, 050 536 33061 oder abt13.fampol@ktn.gv.at bzw. www.ktn.gv.at/familie