mini-funding: Förderung für Integrationsprojekte auch 2022! – Geteilt

Land Kärnten
Der Krieg in der Ukraine lässt die Kärntnerinnen und Kärntner nicht kalt. „Es herrscht eine enorme Hilfsbereitschaft, das ist wirklich beachtlich. Es werden Quartiere organisiert oder bereitgestellt, Sachgüter gespendet, Benefiz-Konzerte organisiert … Für dieses große Engagement für die Menschen aus der Ukraine können wir uns gar nicht genug bedanken“, ist Flüchtlingsreferentin Landesrätin Sara Schaar überwältigt. Für begegnungsfördernde Initiativen und kleinere, niederschwellige Integrationsprojekte kann seit dem Jahr 2019 um „mini-funding: gemeinsam.vor.ort“ angesucht werden. Dies ist auch 2022 möglich und gilt natürlich auch für Integrationsprojekte, welche sich an geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer richten.

„Beim ,mini-funding‘ handelt es sich um eine einmalige finanzielle Zuwendung, die pro Projekt und Kalenderjahr bis zu 3.000 Euro beträgt. Es geht uns darum, das Miteinander und die soziale Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern vor Ort, ganz speziell in den dezentralen Regionen Kärntens, zu forcieren. Das regionale Zusammenleben wird ebenso gestärkt wie jene Gemeinden und Regionen, die von Abwanderung betroffen sind“, erläutert Schaar.

Was wird gefördert?

Zahlreiche Ehrenamtliche in Kärnten setzen sich für gelingende Integration ein, ganz besonders jetzt in dieser schwierigen Zeit. Schaar: „Ihre Bemühungen unterstützen wir mit dem ,mini-funding‘ – neben der Subvention und Kofinanzierung von großen Projektträgern – auch finanziell. Einreichen kann man zum Beispiel Initiativen zur Vermittlung der deutschen Sprache, Projekte zum Abbau von Barrieren im Zugang zu Bereichen des öffentlichen Lebens wie Bildung, Gesundheit, Arbeit, Wohnen, Sport etc., zum Abbau von Berührungsängsten, aktive Teilhabe- und Beteiligungsformate oder auch Initiativen zu Bewusstseinsbildung zum Thema gesellschaftliche Vielfalt.“

Förderung durch ÖIF

Auch der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) unterstützt ehrenamtliches Engagement für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer mit bis zu 2.500 Euro pro Initiative (Infos: www.integrationsfonds.at/ehrenamtsfoerderung).
Konkrete Informationen zum „mini-funding“: integration.ktn.gv.at/integrationsleitbild/aktuelles/details?id=34 oder Amt der Kärntner Landesregierung (Abteilung 13 – Gesellschaft und Integration), Flüchtlingswesen, Grundversorgung einschließlich Integration: 050 536 22043; abt13.integration@ktn.gv.at