„In der heutigen Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses im Kärntner Landtag wurde erneut das Ansuchen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt behandelt“,
„LAbg. Elisabeth Dieringer-Granza hat im Wege ihres Rechtsvertreters im Sinne des Art 24 (3) der Kärntner Landesverfassung beantragt, dass der Ausschuss grundsätzlich feststellt, dass die behauptete strafbare Handlung in Zusammenhang mit ihrer politischen Tätigkeit gestanden hat. Da sich die Abgeordnete – ihrer Anwesenheitspflicht nachkommend – im Plenum des Kärntner Landtags befunden hat, sieht der Ausschuss diesen Zusammenhang als gegeben an“,
„Die Immunität parlamentarischer Abgeordneter ist eine hohe und verfassungsrechtlich abgesicherte Errungenschaft unserer Demokratie. Man darf sie genauso wenig leichtfertig aufheben, wie sie dafür missbrauchen, um persönliche Verfehlungen der Ahndung zu entziehen. Auf Basis der einzuholenden Rechtsmeinung und eines entsprechenden Antrages der Staatsanwaltschaft werden die Abgeordneten des Kärntner Landtags diesen Fall neuerlich bewerten“,