Kärnten schreibt mit neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz Geschichte

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Historischer Tag für und in Kärnten: Heute wurde im Kärntner Landtag die Novelle des Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes beschlossen.

„Kärnten schreibt heute Geschichte: Ein Meilenstein und wohl einer der größten Reformschritte für Kärntens Kinderbildung- und Betreuung wurde heute beschlossen. Denn mit diesem neuen Gesetz, dessen Beschluss auch einer der bedeutendsten in der Geschichte des Landtages ist, schaffen wir mehr Qualität für die Kinder in der Elementarpädagogik, verbessern wir die Arbeitsbedingungen für Pädagoginnen und Pädagogen und attraktivieren wir den Job selbst und werden auch den gänzlich beitragsfreien Kindergarten damit etablieren. Damit steht jedem Kind in Kärnten ein Bildungs- und Betreuungsplatz zur Verfügung, unabhängig von der sozialen Stellung der Eltern bzw. Alleinerziehungsberechtigten. Es ist also ein Gesetz fern jeglicher sozialen Diskriminierung. Wir verfolgen ein klares Ziel: Kärnten soll kinder- und Familien freundlichste Region Europas werden. Kinderbildung- und Betreuung muss flächendeckend stattfinden, muss leistbar sein, muss durch unsere Pädagoginnen und Pädagogen gewährleistet sein – es geht immerhin um einen Standortfaktor für die Wirtschaft und um wohl die wesentlichste Investition in die Zukunft“,

fasst LH Peter Kaiser den heutigen Gesetzesbeschluss zusammen. Mit dem neuen Gesetz würden drei Gewinner geschaffen: die Kids, die Eltern und Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher sowie das gesamte Personal in der Elementarpädagogik.
 
Der Landeshauptmann dankte allen, die dazu beigetragen haben, diesen gesetzlichen Meilenstein mit ihrer Mitarbeit überhaupt zu ermöglichen. Viele Verhandlungen seien der Gesetzesnovelle vorausgegangen, um einen Kompromiss und damit ein neues Gesetz zu erreichen:

„Es wurde damit auch die Bedeutung der Elementarpädagogik als Bildung anerkannt und festgeschrieben. Elementarpädagogik ist damit längst nicht mehr nur mehr auf Betreuung zu reduzieren. Bildung ist der wesentlichste Rohstoff für ein Land, das kaum andere Rohstoffe hat. Bildung ist auch der zweitgrößte Budget-Posten im Land. Der einstimmige Beschluss ist auch ein großer Tag für den Kärntner Landtag. Beitragsfreiheit, verkleinerte Gruppengrößen verbunden mit räumlichen und personellen Veränderungen, bessere Arbeitsbedingungen.“

 
Auch LHStvin Beate Prettner betonte in ihrem Statement im Kärntner Landtag, dass die Verbesserungen in der Kinderbetreuung immer das Ziel des Landes gewesen seien, jegliche Weiterentwicklung benötige über alle Parteigrenzen hinweg eine Solidarität.

„Daher dankt ich allen, die zur Verwirklichung des Gesetzes beigetragen haben. Schon 2011 im Zuge eines Projektes war eine mangelnde Kinderbetreuung eines der Hauptthemen für Frauen, vor allem jenen, die im ländlichen Raum leben“,

weist Prettner hin. Mit der nun vorliegenden Gesetzesnovelle konnte geschaffen werden, was nötig war:

„Die Möglichkeit und damit die Wahlfreiheit, vor allem auch in kleinen Gemeinden, Kinder unterbringen zu können und arbeiten zu können, ist nun gegeben. Zur Wahlfreiheit des Karenzgeldes in seinen verschiedenen Formen kommt nun die Unterbringungsmöglichkeit für die Kinder. Die wesentlichste Entscheidungsgrundlage für eine Kinderbetreuung wurde ebenso geschaffen mit dem beitragsfreien Kindergarten in Kärnten. Das ist der Schlüssel für Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit und ein Modell für ganz Österreich“,

so Prettner. Prettner bezeichnete daher den heutigen Donnerstag als ganz großen Tag für Kärnten.
Konkret wird es durch die Gesetzesnovelle kleinere Gruppen in elementarpädagogischen Einrichtungen geben, die Reduktion erfolgt bis zum Jahr 2028 von 25 auf 20 Kinder, Hand in Hand damit muss die Aufstockung des Personals gehen.

„Durch die Verkleinerung werden 63 neue Gruppen entstehen, zwei Pädagoginnen oder Pädagogen werden diese betreuen. Damit alle Gemeinden die damit verbundenen Adaptionen auch räumlicher Natur durchführen können, hilft das Land mittels Bildungsbaufonds, den wir höher dotiert haben“,

berichtet Kaiser. Kleinere Gemeinden sind nicht gezwungen, die Gruppengröße zu verkleinern, sie können Gruppen bis maximal 27 Kinder führen, müssen aber mehr Personal für die Bildung und Betreuung zur Verfügung stellen.
 
Damit sei laut Kaiser die Möglichkeit geschaffen, jedem Kind in Kärnten einen Bildungs- und Betreuungsplatz gewährleisten zu können. Wesentliche weitere Voraussetzung, damit Kindern so früh wie möglich Bildung zugänglich gemacht werden kann, sei die Leistbarkeit.

„Wir haben alles darangesetzt, den durchschnittlich beitragsfreien Kindergarten in Kärnten zu etablieren. Mit dem Start dieses Kindergartenjahres ist uns das gelungen. Das Land übernimmt derzeit 100 % der Durchschnittskosten für die Kinderbildung- und Betreuung. Mit der Einführung des gänzlich beitragsfreien Kindergartens ist es keine soziale bzw. finanzielle Frage mehr, ob ein Kind den ersten Schritt Richtung Bildung machen kann“,

weist Kaiser hin. Und das Land ermögliche eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zusätzlich werden auch die Öffnungszeiten der Einrichtungen neu geregelt und vor allem ausgeweitet und der heutigen Arbeitswelt angepasst. Die Betreiber erhalten Boni, je länger die wöchentliche Öffnungszeit ist, gerechnet übers Jahr.
Damit Kinder aber einen Platz haben können, damit Bildung und Betreuung stattfinden kann, sei auch das entsprechend Personal nötig.

„Daher war es wichtig, mit dem neuen Gesetz auch den Job zu attraktivieren und den Pädagoginnen und Pädagogen auch in Taten die Wertschätzung entgegen zu bringen, die sie verdienen. Wir haben eine Mindest-Gehaltstabelle verordnet, das heißt konkret, wir haben die Gehälter angehoben, es können bis zu 180 Euro netto mehr im Monat als bisher sein und schließt auch die Assistenz-Kindergärtnerinnen und –Kindergärtner ein. Gemeinden und Städte als Erhalter, Elementarpädagoginnen und –Pädagogen, Politiker, Landtag, Vertreterinnen und Vertreter von Betreuungseinrichtungen und viele mehr waren bei der Entstehung dieses Meilensteins dabei. Damit ist die Novelle auch nachhaltig, weil sie alle Seiten berücksichtigt und somit auch in der Umsetzung im Sinne der Kinder und damit im Sinne der Zukunft dieses Landes erfolgreich ist“,

so Kaiser.
Mit dem Beschluss der nun vorgelegten Gesetzesnovelle, der im Landtag heute erfolgt ist, ist das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ab dem Kindergartenjahr 23/24 gültig.
Quelle: LPD Kärnten