Kärnten Bonus und Wohnbeihilfe als starkes Zeichen gegen die Teuerung

Der Kärnten Bonus wird auch 2023 fortgeführt. Er wird von 200 auf 400 Euro verdoppelt und der Kreis der Beziehenden wird ausgeweitet. Ein Mehr an Unterstützung für die Kärntnerinnen und Kärntner kommt zudem durch die Novelle der Wohnbeihilfe. Das wurde heute, Dienstag, in der Sitzung der Kärntner Landesregierung beschlossen bzw. bekräftigt. „Wir haben heute sehr viel Geld für die Menschen bewegt und ein starkes Zeichen der Solidarität und gegen die Teuerung gesetzt“, betonte Landeshauptmann Peter Kaiser im gemeinsamen Pressefoyer mit Sozialreferentin LHStv.in Beate Prettner und Landesrat Martin Gruber.
Laut Kaiser wird der Kärnten Bonus 2023 in den Monaten Jänner, Feber, März und April in Höhe von jeweils 100 Euro ausbezahlt. „In Summe beträgt die Unterstützung mit dem Kärnten Bonus 2023 also 400 Euro. Wir helfen dadurch zielorientiert und entsprechend der europäischen Armutsrichtlinie“, erklärte er. 30.000 bis 35.000 Kärntner Haushalte sollen mit dem Kärnten Bonus erreicht werden. „Wir übernehmen Verantwortung für die Menschen“, hob der Landeshauptmann hervor und verwies auf mehrere Maßnahmen, wie die Erhöhung und Ausweitung des Heizkostenschuss, der Wohnbeihilfe, der Aufstockung der Mittel im Bereich der Hilfe in besonderen Lebenslagen (HIBL) oder die deutliche Reduzierung der Selbstbehalte für die Inanspruchnahme mobiler Pflege, die schon vor der Teuerung für mehr Gerechtigkeit und sozialen Ausgleich in Kärnten gesetzt wurden.
Prettner betonte, dass man den Menschen im täglichen Leben helfen wolle. Den „verdoppelten“ Kärnten Bonus 2023 zahle man auch bewusst in den kalten Monaten aus. Die 400 Euro gebe es in vier Monatsraten zu je 100 Euro. Bezugsberechtigt sind laut der Sozialreferentin alle, die Sozialleistungen beziehen. Dazu kommen noch Bezugsberechtigte bis zu einer vorgegebenen Einkommensgrenze, die im Vergleich zu 2022 um zehn Prozent netto angehoben wurde. „Konkret beträgt die Einkommensgrenze für Alleinstehende/Alleinerziehende monatlich 1.460 Euro netto, für zwei Erwachsene in einem Haushalt sind es monatlich 2.200 Euro netto“, so Prettner. Mit jedem weiteren Haushaltsmitglied (Minderjährig und volljährig) erhöhe sich die Einkommensgrenze um 400 Euro netto. Alle, die schon 2022 den Kärnten Bonus erhalten haben, oder eine soziale Leistung empfangen, bekommen ihn automatisch. Ausbezahlt wird er ab 15. Jänner. Alle anderen Bezugsberechtigten können ab 31. Jänner online oder mit Unterstützung des jeweiligen Gemeindeamtes einen Antrag stellen.
Zum Beschluss des Kärnten Bonus 2023 sagte Landesrat Gruber, dass die Fortführung breiter aufgestellt sei, da sich auch die Teuerungsbereiche vielfältiger darstellen würden: „Die Teuerung und die Multibereichs-Krise reichen immer mehr in den Mittelstand hinein. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass die Entlastung auch hier – im Mittelstand – ankommt. Und mit dem Kärnten Bonus II machen wir einen Schritt in genau diese Richtung.“ Gruber wies auch darauf hin, dass Ausgleichsmaßnahmen, die heute beschlossen wurden, sowohl einen solidarischen Aspekt als auch einen Leistungsaspekt berücksichtigen und verwies beispielsweise auf den Teuerungsausgleich für die mobile Pflege. „Mit dem heutigen Beschluss verfolgen wir eine zielgerichtete Sozialpolitik. Es ist gelungen sicherzustellen, dass Hilfe dort ankommt, wo sie am nötigsten ist, treffsicher und leistungsorientiert“, erklärte er.
Prettner führte noch die mit 1. Jänner 2023 in Kraft tretende Novelle zur Wohnbeihilfe näher aus. „Auch diese wurde erhöht und auch hier haben wir den Kreis der Beziehenden erweitert“, betonte sie. Konkret werde der sogenannte zumutbare Wohnungsaufwand erhöht, wodurch sich auch die Einkommensgrenzen erhöhen. Das entsprechende Plus von 6,3 Prozent bedeute 1.000 zusätzliche Wohnbeihilfebeziehende und einen Mehraufwand von 2,9 Mio. Euro. Erhöht werde außerdem der anrechenbare Wohnungsaufwand und zwar bei einem Einpersonenhaushalt von 170 auf 190 Euro. Dadurch sollen rund 2.000 Menschen mit zusätzlichen 1,7 Mio. Euro unterstützt werden. Sonderregelungen wird es laut Prettner für Menschen mit Behinderung und Jungfamilien geben. Bei erstmaliger Wohnungsnahme werde der Zuschlag zur Wohnbeihilfe um 20 Prozent erhöht. „In Summe werden wir mit der Novelle der Wohnbeihilfe um 4,83 Mio. Euro mehr für die Kärntnerinnen und Kärntner ausschütten“, so Prettner.
Quelle:
Rückfragehinweis: Büros LH Kaiser/LHStv.in Prettner/LR Gruber
Redaktion: Böhm/Rauber
Fotohinweis: Büro LHStv.in Prettner