Indexierung der Familienbeihilfe: Unsoziale Maßnahme muss zurückgenommen werden!

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Das verbindliche Urteil wird zwar erst für die kommenden Monate erwartet, doch heute, Donnerstag, wurde bekannt, dass der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in seinem Schlussantrag festhält, dass die in Österreich seit 2019 angewandte Indexierung der Familienbeihilfe gegen EU-Recht verstößt.

„Aus unserer Sicht ist dieses Gutachten des EuGH hocherfreulich! Denn mehrmals habe ich im Rahmen von Konferenzen der Familienreferentinnen und -referenten darauf hingewiesen, dass diese Indexierung diskriminierend ist“,

so Familien-Referentin Landesrätin Sara Schaar in einer ersten Reaktion. 
Seit 1. Jänner 2019 werden für Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mitgliedstaats, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat leben, Familienbeihilfe sowie Kinderabsetzbetrag an die Lebenserhaltungskosten des jeweiligen Wohnstaates des Kindes angepasst. Für einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutete dies eine Kürzung, für wenige eine Erhöhung dieser Leistungen. Unterm Strich sind die Ausgaben sogar ungerecht verteilt gestiegen. Im Mai 2020 brachte die EU-Kommission im Zuge eines Vertragsverletzungsverfahrens Klage gegen Österreich ein, weil diese Indexierung gegen europäische Verträge und Gesetze verstoße. 
Schaar:

„Das aktuelle Gutachten ist eine gewaltige Ohrfeige für ein ehemals türkis-blaues Prestigeprojekt. Mehrmals haben wir Familienministerin Susanne Raab aufgefordert, über den Stand des Vertragsverletzungsverfahrens zu berichten. Wir forderten auch eine Aufstellung, wie viele Kinder von der Kürzung bzw. Erhöhung bisher betroffen waren und wie sich dies von den Kosten her ausgewirkt hat. Diese haben wir nie erhalten. Die Indexierung der Familienbeihilfe für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist unsozial! Für viele Menschen, zum Beispiel dringend benötigte Pflegekräfte aus dem Ausland, stellt die Indexierung eine empfindliche Kürzung dar, obwohl sie in Österreich ihre Abgaben leisten.“

Schaar und Nationalrat Klaus Köchl hoffen nun auf die Rücknahme der Indexierung durch die Bundesregierung.

„Außerdem sind den Betroffenen die fälschlich gekürzten Beiträge zurückzuzahlen! Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Ländern, in denen das Lohnniveau geringer ist, sind keine Personen zweiter Klasse“,

fordern Schaar und Köchl.