Gerechte Chancen für Frauen und Kinder durch das neue Kinderbildungs- und betreuungsgesetz

Die Novellierung des Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes ist die größte Reform im Bereich der Elementarpädagogik seit 1945 
Das Land Kärnten setzt den nächsten Schritt auf dem Weg zur Kinder- und familienfreundlichsten Region Europas: Das neue Kärntner Kinderbildungs- und betreuungsgesetz ist am Freitag offiziell in Begutachtung geschickt worden. Die Initiative zur Reformierung des Gesetztes ging von SPÖ-Landesparteivorsitzendem LH Peter Kaiser aus, das Ziel der Novellierung ist ein schrittweises Absenken der Gruppenhöchstzahl von 25 auf 20 und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Mitarbeiter*innen in der Kinderbildung- und betreuung, auch in Form von höherem Gehalt. Dieses neue Gesetz stellt eine umfassende Qualitätsoffensive dar, die Eltern, Kindern und Mitarbeiter*innen zu Gute kommen soll. Nationalrätin Petra Oberrauner, Vorsitzende der SPÖ Frauen Kärnten, unterstreicht die Bedeutung dieser Reform für Familien, speziell für Frauen. 

„Wenn es zu wenige Angebote gibt und wenn das Geld für die Kinderbildung- und betreuung fehlt – wer bleibt dann mit dem Kind zu Hause? Richtig – die Frauen. Was ist die Folge? Größtenteils gehen Frauen Teilzeitbeschäftigung nach, was nicht nur zu niedrigerem Einkommen und mangelnden Karrierechancen führt sondern in der Pension auch zur Armutsfalle werden kann. Familie und Beruf müssen sich aber nicht ausschließen, wenn die Angebote stimmen und Betreuung und Bildung nicht eine Frage des Gehalts sind“,

so Nr.in Petra Oberrauner.
Konkret wird in der Novellierung festgehalten, dass die Gruppengröße bis 2028 auf 20 Kinder reduziert und die Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit für das pädagogische Personal erhöht werden soll. Das Gehalt der Pädagog*innen wird um bis zu 40 Prozent angehoben um diese gesellschaftlich äußerst wichtigen Berufe attraktiver zu machen. Wesentlicher Bestandteil des neuen Gesetzes ist ein gänzlicher Entfall der Elternbeiträge, bis auf den Essensbeitrag und besondere Zusatzangebote. Anfang kommenden Jahres soll das neue Gesetz dann im Landtag beschlossen werden und mit Beginn des Kindergartenjahrs 2023/2024 in Kraft treten.

„Viele Familien, viele Eltern spüren gerade die Auswirkungen auf das tägliche Leben durch die Teuerungen empfindlich. Wenn die 100 Prozent Refundierung der durchschnittlichen Elternbeiträge durch das Kärntner Kinderstipendium nicht diesen Herbst gekommen wären, wie viele Kärntner Eltern hätten eine Entscheidung treffen müssen, zwischen dem Besuch einer Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung und der Stromrechnung, der Miete, den allgemein anfallenden Lebenskosten? Das Kärnten Kinderstipendium hat rechtzeitig dafür gesorgt, dass alle Kinder Kärntens, egal welches Einkommen die Eltern haben, die Möglichkeit der frühkindlichen Bildung und Betreuung haben. Das ist kein Zufall sondern vorausschauende Planung, das ist nicht „einfach so“ passiert sondern verdankt sich dem politischen Fokus der SPÖ Kärnten und der Hartnäckigkeit von LH Peter Kaiser. Diesen Weg, der unsere Familien und Kinder in den Mittelpunkt rückt, gilt es unbedingt fortzusetzen“,

so SPÖ Frauen Kärnten Vorsitzende NR.in Petra Oberrauner.