FÖRDERUNGEN – Sozial ABC

Wir geben Euch hiermit eine kompakte Übersicht, auf welche Fördermodelle man in den unterschiedlichen Lebenssituationen zurückgreifen kann. Bitte nützt diese Informationen und verteilt sie möglichst breitflächig, damit jene Menschen in Kärnten die Hilfe bekommen, die sie brauchen.
Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an das Team der SPÖ Kärnten wenden.

Zinsfreie AK-Darlehen für Alternativenergie

Arbeitnehmer: innen, die ein Haus bauen oder sanieren, können für Investitionen in alternative Energieformen bei der Arbeiterkammer Kärnten ein zinsfreies Darlehen von bis zu 12.000 Euro beantragen.

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AK-Wohnbaudarlehen: "Schaffung von Wohnraum"

Arbeitnehmer*innen, die ein Haus bauen, eine Wohnung anschaffen, Wohnraum sanieren oder in den Klimaschutz investieren, erhalten von der Arbeiterkammer ein zinsenloses Wohnbaudarlehen von bis zu 6.000 Euro. Der Kanalbau bzw. der Kauf einer Anlage für Alternativenergie werden ebenfalls mit bis zu 6.000 Euro unterstützt.

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AK fördert "Junges Wohnen"

Junge ArbeitnehmerInnen, die ein eigenes Zuhause gründen wollen, erhalten für eine Genossenschafts- oder Gemeindewohnung von der Arbeiterkammer ein zinsenloses Wohnbaudarlehen in der Höhe von 3.000 Euro.

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Befreiung von Erneuerbaren-Förderkosten 

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Haushalte die Erneuerbaren Förderkosten nicht bezahlen (= EAG-Kosten-Befreiung). 

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Befreiung von GIS-Gebühren

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Die Befreiung wird für maximal 5 Jahre erteilt und kann dann wieder neu beantragt werden.

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Befreiung von der Rezeptgebühr

Personen, deren monatliches Nettoeinkommen 1.110,26 € nicht übersteigt können einen Antrag auf Befreiung stellen. Dieser ist beim zuständigen Krankenversicherungsträger einzubringen.

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Beratung Stromschulden (Caritas)

Unterstützung durch die Caritas Kärnten bei Stromschulden und in Fragen der Energie. Information, Beratung und Hilfe bei sozialen und finanziellen Notlagen. Darüber hinaus bietet die Caritas professionelle Energieberatung sowie die Möglichkeit ein altes, "stromfressendes" Haushaltsgerät (Kühlschrank, Gefriertruhe, E-Herd, etc.) mit bis zu 600€ Förderung gegen ein stromsparendes Modell zu tauschen. Dies Aktion ist Teil der Energieeffizienz-Offensive der Kelag Kärnten - Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen werden durch Energieberatungen und den Kauf effizienter Haushaltsgeräte unterstützt. 

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Familienhärteausgleich

Der Härteausgleich bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Überbrückungshilfe, wenn alle anderen gesetzlichen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.

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Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast um einen pauschalen Betrag pro Kind und Jahr reduziert. Für Kinder bis 18 wurde der Familienbonus Plus um 500 Euro auf bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr erhöht.

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Familienzuschuss

Nach Ablauf des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld können Familien, deren Einkommen unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt, für das Kind Familienzuschuss beantragen.

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Finanzielle Unterstützung für Seniorinnen und Senioren

Zielgerichtete Maßnahme für die Generation +65. Die Voraussetzungen sind ähnlich gelagert wie beim HIBL. Der Antrag ist aber beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Der Antrag kann nur vom zuständigen Gemeindeamt ausgefüllt und der Abteilung 13 übermittelt werden. 

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Finanzielle Unterstützung für Familien in Notsituationen

Familien mit Kindern, die in eine besonders schwierige soziale Situation bzw. in eine finanzielle Notlage geraten sind, wird mit dieser einmaligen finanziellen Unterstützung geholfen.

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Förderungsaktion E-Mobilität für Private

Diverse Fördermöglichkeiten des Bundes für die Anschaffung von elektrobetriebenen Fahrzeugen (auch E-Lastenfahrräder) sowie für die Errichtung einer Ladeinfrastruktur.

INFO 1

INFO 2


Frauen- und Familienberatung Belladonna

Zertifizierte und anerkannte Frauen- und Familienberatungsstelle. Unter 0660/2442401 gibt es eine Kärntner Beratungshotline für Frauen und Mädchen, diese ist rund um die Uhr erreichbar. 

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HIBL (Hilfe in besonderen Lebenslagen)

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen ist eine Hilfe bei außerordentlichen sozialen Schwierigkeiten nach dem Kärntner Mindestsicherungsgesetz und umfasst die Unterstützung von Personen in Notsituationen bzw. in besonderen Lebenslagen (z.B. Hilfe zur Beschaffung und Beibehaltung von Wohnraum, Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage, Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände). Die Mittel dafür wurden aufgestockt.

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Heizkostenzuschuss

Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Kärnten. Die Leistung ist einkommensabhängig und wird jährlich neu festgesetzt. Anträge sind von 03. Oktober 2022 bis 28.April 2023 möglich. Die Anträge sind ausschließlich beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt/Magistrat zu stellen.

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Kärnten Bonus PLUS 2023

Kärnten haben wir zusätzlich zu den bereits erhöhten und deutlich mehr Menschen zugänglich gemachten Unterstützungen in Form des Heizkostenzuschusses oder der Mietbeihilfe, eine eigene Unterstützungsmaßnahme beschlossen: den "Kärnten-Bonus" 2022 & 2023!
Neu ab 2023:
❤️ Der Kärnten Bonus wird auf 600 Euro aufgestockt
❤️ Die Einkommensgrenzen deutlich erweitert. Rund 70.000 Haushalte in Kärnten (also rund ein Drittel aller Kärntner Haushalte!) werden den Kärnten Bonus Plus 2023 in Höhe von 600 Euro beziehen können.

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Kärntner Familienkarte

Die Kärntner Familienkarte ist eine kostenlose Vorteils- und Servicekarte, die Familien Preisnachlässe und Informationsvorteile bei zahlreichen Partnerbetrieben bringt. 

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Kärntner in Not

Die „Kleine Zeitung“ ist Träger der Initiative „Kärntner in Not“. Hier können besonders vom Schicksal getroffene KärntnerInnen um unbürokratische Soforthilfen ansuchen.

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Kärntner Wohnbauförderung 2023

Besonders im Fokus steht derzeit der Tausch von fossilen Heizsystemen. Bei einer kombinierten Bundes- und Landesförderung ist ein Zuschuss von bis zu 13.500 € möglich. Im Rahmen des Förderprogrammes „Sauber Heizen für Alle“ erhalten Personen mit niedrigen Einkommen (bis € 1454 netto) den Umstieg auf ein sauberes Heizsystem komplett gefördert! Auch für den barrierefreien Umbau von Sanitärräumen sind Förderungen vorgesehen. Details und Anträge:

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Kinderstipendium

Kärnten setzt einen weiteren Schritt Richtung Kinder- und familienfreundlichste Region Europas! Mit dem Start des Kindergartenjahres 2023/24, wird die beitragsfreie Kinderbildung- und Betreuung umgesetzt. Damit gibt es für den Besuch einer elementaren Bildungseinrichtung keine Elternbeiträge mehr. Ausgenommen davon sind Essensbeiträge und die Kosten für Verbrauchsmaterialien.

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Klimabonus

Der Klimabonus soll 2022 einheitlich auf 250 € pro Person (statt wie bisher 100 bis 200 € regional gestaffelt) erhöht werden. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte. Ausgezahlt wird der Klimabonus im September oder Oktober. Wo die Kontonummer fehlt, werden Gutscheine ausgeschickt, die man bei Partnerunternehmen einlösen kann. Ab 2023 wird der Klimabonus dann regional gestaffelt.

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Kostenlose Nachhilfe

Im Zusammenhang mit der Kärntner Familienkarte werden kostenlose Nachhilfestunden für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren angeboten. Auch über die Arbeiterkammer wird ein sog. „Lerncoaching“ mit einer geringen Gebühr organisiert.

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Mehrlingsgeburtenzuschuss

Durch die Gewährung einer Förderung soll ein Unterstützungsbeitrag zu den außerordentlichen Ausgaben bei einer Geburt von Mehrlingen geleistet werden. Mit dieser freiwilligen Förderung des Landes Kärnten sollen Familien, unabhängig vom Einkommen, in der ersten Familienphase unterstützt werden.

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Pflegenahversorgung

Unterstützungsangebot in bald 100 Gemeinden. Auch eine ehrenamtliche Mitarbeit ist möglich. Finanziert wird die Pflegenahversorgung zu 75 Prozent vom Land Kärnten (bis inklusive drittes Projektjahr). Die restlichen 25 Prozent der Kosten tragen die Gemeinden. Teilweise gibt es ein ähnliche Unterstützungsmaßnahme des Bundes, die sog. „Community Nurses“. Umsetzungsstand und teilnehmende Gemeinden: 

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Pensionistenverband Kärnten

Beratungen und Informationen zu diversen Lebensbereichen. Zum Beispiel bei Sozialfragen: Pensionen, Pflege, Erbrecht, Konsumentenschutz, Wohnen. Über die Aktion „Seniorenhilfe“ sind auch finanzielle Unterstützungen für Mitglieder möglich. Nähere Informationen gibt es direkt beim PVÖ.

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Pendler-Zuschuss

Kärnten erhöht den Pendler- Zuschuss für den Individualverkehr um 50 Prozent. Für einen Arbeitsweg von mehr als 60 Kilometern bekamen Kärntnerinnen und Kärntner mit niedrigem Einkommen bisher 550€ Pendler-Unterstützung. Durch die Erhöhung sind es heuer 825€. Personen, die den öffentlichen Verkehr nutzen, können bis zu 100 Prozent der Kosten ersetzt bekommen.

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Soforthilfefonds Licht ins Dunkel

Der Soforthilfefonds hilft Familien mit Kindern oder Jugendlichen, die unverschuldet in Not geraten sind und wenn die öffentlichen Stellen und Behörden nicht genug Unterstützung leisten können.

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SOMA – Sozialmarkt Kärnten

Sozialmarkt Kärnten ist ein überparteilicher und gemeinnütziger Verein wo Menschen mit geringem Einkommen Produkte des täglichen Bedarfs günstig einkaufen können. In ganz Kärnten werden sechs Märkte betrieben.

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Sozialhilfe

Die Sozialhilfe bzw. die Hilfe zum Lebensunterhalt ist als Unterstützung für Personen zu verstehen, die in eine Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht oder nicht ausreichend abdecken können. Anträge sind bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen.

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Team Österreich Tafel

Die kostenfreien Lebensmittelspenden werden an Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen abgegeben. Als Orientierung für eine Bezugsberechtigung dient dabei die Armutsgefährdungsschwelle lt. Statistik Austria (aktuell für einen Einpersonenhaushalt bei 1.328 € monatlich).

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Together Point

In den Points werden "gerettete Lebensmittel" - Ware, die im Handel nicht mehr in den Verkauf gelangt - verteilt. Im Together Point darf jeder einkaufen. Dabei ist es ganz gleich, ob man sich aus finanziellen Gründen oder aus Nachhaltigkeitsüberlegungen heraus an den Verein Together wendet.

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Übergangspflege

Die Übergangspflege stellt eine Überbrückungshilfe nach einer Akutbehandlung in einem Krankenhaus dar, wenn aufgrund des erhöhten Pflegebedarfs noch keine adäquate Versorgung im häuslichen Bereich möglich ist. Anträge sind direkt im Krankenhaus abzugeben.

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Urlaub für pflegende Angehörige

Mit dem Angebot „Urlaub für pflegende Angehörige“ sollen Personen, die Verwandte zu Hause betreuen und pflegen, von der Pflegearbeit entlastet werden. Anträge für die Turnusse im Frühjahr müssen bis 24. März 2023 eingebracht werden.

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Volkshilfe Kärnten

Umfangreiches Beratungs- und Unterstützungsangebot, insbesondere in den Bereichen Pflege und Wohnen

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Wohnbeihilfe

Die Wohnbeihilfe kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Mieterin oder vom Mieter einer Wohnung beantragt werden, wenn sie oder er durch den Wohnungsaufwand einer Mietwohnung unzumutbar belastet wird.

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Wohin

Wohin übernimmt die Lotsenfunktion innerhalb der Angebote und Unterstützungsleistungen der Kärntner Soziallandschaft. Rat- und Hilfesuchende bekommen -ebenso wie psychosoziale Fachkräfte- die konkrete und punktgenaue Vermittlung zu der Hilfestelle, die benötigt wird. Online Beratung und Hotline.

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