Einigung über Gehaltsanpassung für Gemeindemitarbeiterinnen

Traditionell stehen die unterschiedlichen staatlichen Ebenen und die Privatwirtschaft im Wettbewerb um qualifizierte Kräfte. Nachdem das Land zuletzt mit einer massiven Erhöhung der Bezüge vorgeprescht war und die Bezüge der Gemeindebediensteten um mehr als 10 Prozent zu überzahlen drohte, ohne jedoch das Dienstrecht zu reformieren, waren die Gemeinden unter Druck geraten. Sie haben im Jahr 2012 eine Gesamtreform umgesetzt, die auch das Dienstrecht mit umfasste.
Nach intensiven Verhandlungen und Berechnungen, denen auch interne Erhebungen vorangegangen waren, wurden sich der Kärntner Gemeindebund und die younion_die Daseinsgewerkschaft handelseins. So übernehmen die Gemeinden vom Land Kärnten im Neu‐System auch die Gehaltsanpassung von 1,45 % für 2022, die bisher unterschiedlich ausbezahlte Leistungsprämie wird mit in die Gehaltstabelle eingerechnet, und zusätzlich erfolgt eine bedarfsgerecht gestaffelte Anpassung der Gehaltsansätze zwischen 1,5 und 4,5 Prozent.

„Auch wenn sich die Gemeinden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten befinden ist eine adäquate Gehaltserhöhung ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber unseren Mitarbeiter*innen die in der Krise in allen Bereichen eine wertvolle, hervorragende Arbeit geleistet haben“,

so der Präsident des Kärntner Gemeindebundes und Vorsitzende des sozialdemokratischen Gemeindevertreterverbandes, Günther Vallant.
Quelle: Kärntner Gemeindebund