Gemeinderatswahl 2021 in Kärnten
Gemeinderatswahl 2021 in Kärnten

Bürgermeister*in- & Gemeinderats-Wahl 2021 Kärnten

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Bei der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl 2021 in Kärnten gibt es verschiedene Möglichkeiten, Ihre Stimme abzugeben!
Sie müssen nicht bis zum Wahltag am 28.2.2021 warten.

Im Februar 2021 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gemeindevertretung und ihren Bürgermeister für die nächsten 6 Jahre zu wählen. Überlassen Sie bei dieser Wahl nichts dem Zufall:

Setzen Sie auf die Menschen und die Partei, die weiterhin konsequent daran arbeiten, ihre Gemeinde noch lebenswerter zu gestalten.

Ergebnis 2015 Kärntenweit

2021

Timeline

  • Anfang Februar 2021: Briefwahlen
  • 19. Feber 2021: Vorwahltag
  • 28. Feber 2021: Wahltag

Richtig wählen - so geht´s!

1. Per Briefwahl

  • Beantragungsfrist von Wahlkarten
    ► Schriftlich: bereits möglich bis 24.2.2021
    ► Persönlich: bereits möglich bis 26.2.2021
  • Wie?
    ► Per Post anfordern und zurücksenden​
    ► Persönlich abholen und zurücksenden​​​

2. Am Gemeindeamt

Anfang Februar 2021 – 26.2.2021

  • Zu amtlichen Öffnungszeiten
  • Wahlkarte wird am Gemeindeamt ausgestellt
  • Sofort wählen und am Gemeindeamt abgeben
  • Mitzubringen ist ein gültiger Lichtbildausweis

3. Am vorgezogenen Wahltag

Freitag, 19. Feber 2021

  • Im Wahllokal Ihrer Gemeinde
  • Während der festgesetzten Wahlzeit
  • Mitzubringen ist ein gültiger Lichtbildausweis und gegebenenfalls ein eigener Stift

4. Am Wahltag

Sonntag, 28. Feber 2021

  • Im Wahllokal
  • Während der festgesetzten Wahlzeit 
  • Mitzubringen ist ein gültiger Lichtbildausweis und gegebenenfalls ein eigener Stift

Es gibt 2 Stimmzettel

Die Stimmzettel werden sich farblich unterscheiden. Mit dem einem Stimmzettel werden die Gemeinde­rätInnen gewählt. Hier kann man durch Vergabe von max. 3 Vorzugsstimmen, KandidatInnen unterstützen.

Mit dem anderen Stimmzettel wird der bzw. die BürgermeisterIn gewählt!

Die Briefwahl

1. Wahlkarte beantragen
Beantragen Sie ihre Wahlkarte einfach persönlich (bis zum 26.02., 12:00 Uhr), online oder schriftlich (bis zum 24.02.).
Die Wahlunterlagen können Sie persönlich abholen oder per Post anfordern.

2. Stimmzettel ausfüllen

  • die beiden amtlichen Stimmzettel (GemeinderätInnen, BürgermeisterIn) persönlich, unbe­obachtet und unbeeinflusst ausfüllen
  • die ausgefüllten amtlichen Stimmzet­tel in das Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zu­rücklegen, anschließend
  • durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, un­beobachtet und unbeeinflusst ausge­füllt haben, und schließlich
  • die Wahlkarte zukleben

3. Wahlkarte retournieren

  • Abgabe im Gemeindeamt
  • Aufgabe per Post
  • Abgabe in einem Wahllokal in Ihrer Gemeinde
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