Kontakterfassung zur Nachverfolgung bei COVID-19-(Verdachts-) Fällen

Liebe Gäste, aufgrund der normierten Verpflichtung in der aktuellen Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über erste Öffnungsschritte in Bezug auf die COVID-19-Pandemie, sind Sie dazu verpflichtet, bei Ihrem Aufenthalt auf unserer Veranstaltung Ihre Kontaktdaten anzugeben.