SPÖ-Justizministerin stoppt Autofahrer-Abzocke bei Besitzstörungsklagen

Viele Autofahrer haben es schon erlebt: Sie halten ihr Auto kurz auf einem nicht gekennzeichneten Privatparkplatz oder einer Einfahrt oder drehen dort nur um. Wochen später bekommen sie dann Post von einem Anwalt: Gefordert wird eine Zahlung von 400 Euro, andernfalls droht eine Besitzstörungsklage.
Dieses Geschäftsmodell hat sich in den letzten Jahren stark verbreitet. Selbst kleine Irrtümer und kurze Stopps wurden so zu einer teuren Falle. Es gib mittlerweile eigene Firmen, die mit diesen Abmahnschreiben Autofahrer abkassieren.
Damit soll jetzt Schluss sein: Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) schiebt dieser Praxis einen Riegel vor. Die Berechnungsgrundlage für diese Besitzstörungsklagen wird deutlich gesenkt, sodass sich solche überzogenen Zahlungsaufforderungen künftig für Anwälte und deren Klienten finanziell nicht mehr lohnen. Der Abzocke der Autofahrer wird damit die Geschäftsgrundlage entzogen.
SPÖ-Nationalratsabgeordnete Petra Oberrauner:

„Es ist untragbar, dass Menschen, die mit ihrem Auto nur kurz wo anhalten oder umdrehen, mit Gerichtsverfahren bedroht werden und hunderte Euro zahlen sollen. Als SPÖ schauen wir da nicht länger zu. Mit der neuen Regelung beenden wir diese unfaire Abzocke von Autofahrern.“