SOS-Kinderdorf Moosburg: Zuweisungsstopp aufgehoben

Das Land Kärnten hebt den verhängten Zuweisungsstopp für das SOS-Kinderdorf Moosburg bis auf weiteres auf. Dieser Schritt erfolgt nach intensiven Gesprächen und einer Neuausrichtung der Zusammenarbeit, die auf eine klare und belastbare Vertrauensbasis gestellt wurde.

„Ich will, dass in Kärnten jedes Kind ruhig schlafen kann – ganz besonders natürlich jene mit belastenden Lebenserfahrungen. Deshalb war es mir wichtig, diese neue Grundlage der Zusammenarbeit gemeinsam zu erarbeiten, bevor wir dem Träger weitere Kinder und Jugendliche anvertrauen“,

so der für den Kinder- und Jugendschutz zuständige Landesrat Peter Reichmann.
Fünf unangekündigte Kontrollen der Fachaufsicht wurden seit 19. Dezember 2025 in Moosburg durchgeführt.

„Zur weiteren Absicherung der vereinbarten Maßnahmen werden auch künftig sehr engmaschige Kontrollen durchgeführt, um die Einhaltung aller Qualitäts- und Sicherheitsstandards laufend zu überprüfen und frühzeitig auf mögliche Entwicklungen reagieren zu können“,

so Reichmann.
Er macht deutlich:

„Wir haben klar kommuniziert, dass bei auch nur dem kleinsten Verdacht auf Missstände der Aufnahmestopp unverzüglich wieder in Kraft treten wird. Dies gilt auch, sollte es bei den der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebrachten Sachverhalten im Rahmen der Ermittlungen zur Erhärtung von Verdachtsmomenten kommen.“

„Maßgeblich zum Zustandekommen dieser Lösung beigetragen hat das ehrliche und konstruktive Bemühen des SOS-Aufsichtsratsvorsitzenden Friedrich Santner, der es sich zum Ziel gesetzt hat, die Vergangenheit transparent aufzuarbeiten und gleichzeitig neue Strukturen zu schaffen in der nicht die Wirtschaftlichkeit des Trägers, sondern das Kindeswohl an erster Stelle steht“,

betont Reichmann.
Erst durch die unmittelbare Kontaktaufnahme und die persönlichen Gespräche zwischen ihm und Reichmann konnte ein gemeinsames Verständnis geschaffen und der Weg für die Aufhebung des Aufnahmestopps geebnet werden.
Zugleich wird ausdrücklich betont, dass dieser Schritt nichts an der Notwendigkeit einer transparenten und umfassenden Aufarbeitung der Vergangenheit ändert. Die lückenlose Aufklärung bleibt eine zentrale Voraussetzung für nachhaltiges Vertrauen sowie für die langfristige Sicherstellung bestmöglicher Betreuung und Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche.

„Meine Anweisung, dass jeglicher Verdacht auf strafrechtlich relevantes Verhalten der Staatsanwaltschaft Klagenfurt übermittelt wird, bleibt weiterhin aufrecht“,

versichert Reichmann.
Quelle: LPD Kärnten