9. Februar 2026
Seeuferkommission: Sanierungskonzept Trattnigteich liegt vor
Ganz dem selbstverordneten Anspruch der „Nachhaltigkeitskoalition“ entsprechend, legt Landeshauptmann Peter Kaiser in der kommenden Regierungssitzung einen von der Seeuferkommission erarbeiteten Bericht zur Zukunft des Trattnigteiches in der Gemeinde Schiefling zur Beschlussfassung vor. Im Zentrum dabei steht die ökologische Sanierung des Teiches. Der Trattnigteich hat nur einen geringen Durchfluss, zwei Teile des Ufers sind dem Badebetrieb vorbehalten, der See wird auch von den Fischern genutzt. Schon bisher musste der Teich auf Grund des Algenwachstums mehrmals für Badegäste gesperrt werden.
„Mit dem Sanierungskonzept wird die Wasserqualität nachhaltig hergestellt, was vor allem dazu beiträgt, den Trattnigteich als Bademöglichkeit langfristig zu erhalten“,
so Kaiser.
Dem Sanierungskonzept zufolge wird der Teich teilentleert, erfolgt die Schaffung eines Flachwasserbereiches mit dem Aushubmaterial, werden bestimmte Pflanzen eingebracht, der Grundablass ersetzt und soll in Zukunft nur eine extensive Befischung stattfinden. Laut vorliegendem Bericht ist vor allem für den Fisch- und Krebsbestand die Ökologisierung des Gewässers nötig. Der Trattnigteich gilt als ein für Kärnten bedeutsamer Standort für einen Edelkrebsbestand. Mit der Sanierung bleiben physikalische, chemische und biologische Prozesse sowie der Pflanzenbestand und damit der Sauerstoffgehalt im Wasser erhalten.
„Es ist unsere Aufgabe, unsere Gewässer nachhaltig zu schützen und sie zu sanieren, um ihre ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten“,
betont Kaiser.
Konkret bedeutet das für den Trattnigteich, dass im Zuge der Sanierung in den nächsten fünf Jahren keine Befischung stattfindet, danach besteht ein Fütterungsverbot, auch bodenwühlende Fische wie Karpfen, Schleien oder Rotfedern dürfen in dieser Zeit nicht eingesetzt werden. Die Möglichkeit zur Ausübung der Fischerei wird ebenfalls limitiert. Mit diesen Auflagen wird auch sichergestellt, dass die Sanierung insbesondere der Erhöhung der touristischen und ökologischen Qualität des Teiches dient.
Der öffentliche Seezugang auf Grundstücken, die der Gemeinde gehören, bleibt erhalten. Die Gesamtkosten betragen über 470.000 Euro. Die Finanzierung der Sanierung erfolgt aus den Einnahmen der Motorbootabgabe durch das Land Kärnten sowie durch einen Eigenfinanzierungsanteil der Gemeinde Schiefling.
Info: Die Seeuferkommission, eingerichtet vom Land Kärnten als ein Resultat des Kärntner Seenvolksbegehrens, trägt durch ihre Expertise Vorschläge und Empfehlungen an die Landesregierung
Quelle: LPD Kärnten
