Neue Zweitwohnungsabgabe bringt Gemeinden Entlastung

Kärntens Gemeinden sollen finanziell spürbar entlastet werden:

Mit der neuen Zweitwohnungsabgabe will das Land für mehr Gerechtigkeit sorgen und leerstehende Wohnungen wieder nutzbar machen. Der Gesetzesentwurf wird in der morgigen Regierungssitzung eingebracht.

„Unsere Gemeinden bezahlen Straßen, Infrastruktur und Freizeitangebote, auch dort, wo Wohnungen ungenutzt bleiben. Mit der neuen Abgabe verteilen wir diese Kosten gerechter“,

betont Gemeindereferent Daniel Fellner.
Das neue Gesetz ersetzt die bestehende Abgabe auf Zweitwohnsitze aus 2006. Umfasst werden damit künftig auch Wohnungen im Eigentum juristischer Personen, wie etwa GmbHs.

„Bisher zahlten Privatpersonen, Unternehmen aber nicht. Diese ungerechte Behandlung beenden wir. Das schafft Fairness und bringt zusätzliche Mittel für unsere Gemeinden“,

so Fellner.

Neben der finanziellen Entlastung setzt die Maßnahme damit Impulse gegen den Leerstand.

„Wenn Wohnungen dauerhaft leer stehen oder nur sporadisch genutzt werden, fehlt Wohnraum für Einheimische. Die Abgabe schafft auch wichtige Anreize, Wohnungen wieder verfügbar zu machen.“

Die Gemeinden bestimmen eigenständig, ob sie die Abgabe einheben und wie hoch diese ist. Die zulässigen Höchstbeiträge dafür wurden angehoben, sodass steigende Kosten besser abgefedert werden können.

„Die Gemeinden wissen am besten, welche Belastungen vor Ort entstehen. Deshalb schaffen wir einen flexiblen Rahmen statt starrer Vorgaben“,

so Fellner.
Als Zweitwohnung gilt eine eigenständige Wohnung, in der mehr als zwölf Wochen pro Jahr kein Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Gemeinden entscheiden per Verordnung über Einführung und Höhe der Abgabe. Gesetzlich festgelegte Höchstbeträge reichen von 24 Euro monatlich für Wohnungen bis 30 Quadratmeter bis zu 130 Euro für Wohnungen über 90 Quadratmeter. Mit 1. Jänner 2027 tritt das neue Gesetz in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung.
Die Abgabe entfällt beispielsweise für eine zweite Wohnung im eigenen Haus oder gewerblich vermietete Ferienunterkünfte, Dienstwohnungen oder Wohnungen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als Hauptwohnsitz genutzt werden können.

Abschließend hält Fellner fest:

„Diese Reform schließt eine bestehende Lücke, stärkt die Finanzierung unserer Gemeinden und hilft, Wohnraum für die Kärntner Bevölkerung langfristig leistbar zu halten. Es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit und genau jene Verbesserung, für die wir uns seit Jahren eingesetzt haben.“

Quelle: LPD Kärnten