29. September 2025
Landesfrauenvorsitzende Petra Oberrauner: Ein Freispruch darf kein Freifahrtschein sein
Die Entscheidung, alle zehn Angeklagten im Fall der mutmaßlichen sexuellen Misshandlung eines zwölfjährigen Mädchens freizusprechen, sorgt für tiefes Unverständnis. Aus Sicht von Petra Oberrauner ist dieses Urteil ein schwerer Schlag für das Vertrauen in den Rechtsstaat und ein fatales Signal an Opfer sexualisierter Gewalt.
Gerade in Verfahren, die Kinder betreffen, muss das Prinzip des besonderen Schutzes gelten. Kinder und Jugendliche können sich nicht selbst verteidigen und sind in höchstem Maß auf den Schutz durch Justiz und Gesellschaft angewiesen. Wenn trotz schwerwiegender Vorwürfe und vorhandener Beweismittel kein Schuldspruch erfolgt, wirft das Fragen nach der Sensibilität im Umgang mit solchen Verfahren und nach der konsequenten Anwendung des Sexualstrafrechts auf.
Oberrauner betont die Notwendigkeit, dass das Urteil von der nächsten Instanz sorgfältig überprüft wird. Zugleich unterstreicht sie, dass Reformen im Sexualstrafrecht dringend umgesetzt und alle Beteiligten in Justiz und Strafverfolgung entsprechend geschult werden müssen. Opfer von Missbrauch brauchen zudem stärkere Unterstützung – rechtlich wie psychologisch.
Ein Freispruch in einem so gravierenden Fall darf nicht den Eindruck erwecken, dass sexualisierte Gewalt relativiert wird. Für Oberrauner ist klar: Ein Nein muss in jedem Fall respektiert werden. Es ist die Aufgabe des Rechtsstaates, diesen Grundsatz ohne Einschränkung zu verteidigen und den Schutz der Schwächsten sicherzustellen.
