Landesauszeichnungsgesetz: „Aktueller Zustand ist unerträglich“

„Wenn die Landesregierung eine Person auszeichnet, dann muss sie genauso das Recht haben, diese Auszeichnung wieder zurückzunehmen: und zwar insbesondere dann, wenn Umstände bekannt werden, die eine Auszeichnung nicht mehr als Würdigung sondern als Farce und Verhöhnung von Opfern erscheinen lassen“,

hält SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser grundsätzlich fest.

„So wie eine Universität einen Titel aberkennen kann, muss das auch für die Landesregierung bei den Auszeichnungen gelten.“

Das soll auch posthum ermöglicht werden.

„Der Tod macht Taten und Verbrechen nicht ungeschehen, umso weniger, wenn die Opfer mit ihren traumatischen Erfahrungen weiterleben müssen. Eine Änderung des Gesetzes sind wir nicht nur den Opfern, sondern auch uns selbst als Gesellschaft schuldig. Das muss schnellstmöglich auf Schiene gebracht werden“,

so der Klubobmann abschließend.