Land Kärnten gibt während der NS-Zeit entzogenes Kulturgut zurück
LH Peter Kaiser, Wolfgang Muchitsch (Fotohinweis: LPD Kärnten/Bauer)
80 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wird ein während der NS-Zeit unrechtmäßig entzogenes Kulturgut, das nun aufgetaucht ist, vom Land Kärnten an die rechtmäßigen Eigentümer bzw. deren Erben zurückgegeben. Den Antrag auf Rückgabe wird Kulturreferent Landeshauptmann Peter Kaiser am kommenden Donnerstag in der nächsten Sitzung der Kärntner Landesregierung einbringen.
Grundlage für den Antrag ist das Ergebnis einer Überprüfung des Bibliothekbestandes des kärnten.museum im Zuge der Erarbeitung der Inhalte der Sonderausstellung „Hinschaun! Poglejmo“ im Rahmen des Erinnerungsjahres 2025. Konkret handelt es sich um ein Buch aus den Beständen der sogenannten „Masse Adria“.
„Die Rückgabe während der NS-Zeit entzogener Kunst- und Kulturgüter ist weit mehr als ein formaler Akt. Sie ist ein Zeichen des Respekts gegenüber den Opfern und ihren Nachkommen – und ein sichtbarer Ausdruck unseres Bestrebens, Verantwortung für das begangene Unrecht zu übernehmen“,
betont Landeshauptmann Peter Kaiser.
„Kärnten war in dieser Zeit sowohl Opfer als auch in Teilen Täter. Die Auseinandersetzung mit dieser doppelten Rolle ist schmerzhaft, aber notwendig. Die Restitutionen sind ein weiterer wichtiger Schritt, um das dunkelste Kapitel unserer Geschichte ehrlich und empathisch aufzuarbeiten.“
Durch die Recherchen des Historikers Peter Pirker vom kärnten.museum konnte der Rechtsnachfolger des ursprünglichen Eigentümers ermittelt werden. Das betroffene Buch trägt den Titel „Die Wunder des Himmels.
Gemeinverständliche Darstellungen des Weltsystems“ (Berlin 1911) von J. J. Littrow. Bis zum 26. Oktober 2025 war das Werk in der Sonderausstellung des Landesmuseums zu sehen. Nach deren Ende ersuchte der rechtmäßige Erbe um die Rückgabe des Buches.
Nach aktuellem Forschungsstand befinden sich in den Beständen der „Masse Adria“ noch rund 160 Bücher, die während der NS-Zeit ihren Eigentümerinnen und Eigentümern entzogen wurden. In vielen Fällen konnten die Erben bislang mangels verfügbarer Hinweise nicht identifiziert werden.
„Die Ausstellung ‚Hinschaun! Poglejmo. Kärnten und der Nationalsozialismus‘ hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig das bewusste Hinschauen ist“,
so Kaiser.
„Die nun geplante Rückgabe ist ein weiterer Schritt, dieses Bewusstsein in konkrete Taten zu übersetzen.“
Gemäß § 6 Abs. 1 des Kärntner Landesmuseumsgesetzes (K-LMG), LGBl. Nr. 72/1998 idgF, verbleiben die Sammlungsexponate im Eigentum des Landes Kärnten und sind vom kärnten.museum unter sinngemäßer Anwendung der für die Verwaltung des Landesvermögens geltenden Rechtsvorschriften zu verwalten.
Mit dem Kärntner Restitutionsgesetz (K-RG), LGBl. Nr. 49/2003, wurde zudem eine ausdrückliche landesgesetzliche Grundlage sowohl für Restitutionsmaßnahmen aus öffentlichem Vermögen als auch für die Rückgabe von Kunstgegenständen des Landes Kärnten geschaffen.