15. September 2026
Kärntner Landtag: „Im Tierschutz klafft eine große Lücke“
„Österreichs Tierschutz hinkt hier im Vergleich zu Deutschland und der Schweiz hinterher: Denn das Tierschutzgesetz des Bundes lässt ein Tierhalteverbot nur dann zu, wenn der Tierhalter zuvor rechtskräftig verurteilt wurde –– das ist in der Praxis ein riesiger Nachteil. Denn entsprechende Verfahren können sich Jahre hinziehen. Im schlimmsten Fall entsteht währenddessen weiteres Tierleid, das verhindert werden könnte“,
Prävention – und keine Willkür
„Genau das muss sich ändern. Bei schweren Verstößen gegen den Tierschutz müssen die Behörden früher handeln können“,
„Das halte ich für völlig ausgeschlossen. Denn hier geht es um eindeutige und dokumentierte Tierschutzverstöße, bei denen den Behörden aktuell noch die Hände gebunden sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten hervorragende Arbeit. Jetzt ist es an uns als Politik, ihnen auch die passenden rechtlichen Werkzeuge zur Verfügung zu stellen“,
„Wenn Tierleid offensichtlich ist, muss schnelles, präventives Handeln das Gebot der Stunde sein. Denn beim Tierschutz gilt: Tierleid verhindern, bevor es entsteht“,
