Kärntner Behindertenanwaltschaft wird noch unabhängiger

Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Transparenz – Wichtige Merkmale, die Kärntens Anwaltschaften, also die Kinder- und Jugendanwaltschaft, die Patientenanwaltschaft, die Pflegeanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft, auszeichnen. „Um diese Merkmale und die Bedeutung dieser Ombudsstellen noch deutlicher hervorzuheben, haben wir seitens der Regierungskoalition beschlossen, diese aus den jeweiligen Fachabteilungen herauszulösen und der Landesamtsdirektion zuzuordnen“, betont Landeshauptmann Peter Kaiser. Damit werde auch dem Wunsch der Anwaltschaften entsprochen. In der Regierungssitzung heute Montag wird der Landeshauptmann als nunmehr zuständiges Regierungsmitglied den Tätigkeitsbericht der Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung für die Jahre 2020 bis 2022 zur Behandlung vorlegen.
3.871 Klientinnen und Klienten – Menschen mit Behinderung, Angehörige und Interessenvertretungen – haben in dem Zeitraum die Leistungen der Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung (AMB) in Anspruch genommen. Das AMB-Team hat für diese 3.871 Klientinnen und Klienten insgesamt über 23.000 Interventionen gesetzt. Das sind 639 Interventionen pro Monat und durchschnittlich 8,5 pro Klientin/Klient. Damit hat sich die durchschnittliche Interventionszahl der Anwaltschaft pro Klientin und Klient im Vergleich zum vorhergehenden Berichtszeitraum fast verdoppelt. „Haben sich Klientinnen/Klienten in den Vorjahren überwiegend mit einer einzelnen Fragestellung an die Anwaltschaft gewandt, sind die an uns herangetragenen Lebenssachverhalte heute deutlich umfassender bzw. auch komplexer geworden“ erläutert Scheiflinger die Hintergründe für diese Entwicklung.

„Im Berichtszeitraum war unsere gesamte Gesellschaft mit der Corona-Pandemie konfrontiert, dann erfolgte der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, es kam zur Energiekrise, eine massive Teuerung setzte ein. Was für die Menschen allgemein schwer ist, trifft Menschen mit Behinderung umso stärker“,

betont Kaiser. Bei Corona komme noch dazu, dass viele Menschen mit Behinderung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen zur Risikogruppe zählten bzw. zählen. Kaiser dankt dem gesamten AMB-Team um Isabella Scheiflinger für die wichtige, engagierte und hochprofessionelle Arbeit.
„Die AMB wirkt im Sinne einer Ombudsstelle und informiert über die Rechte der Menschen mit Behinderungen. Sie hat die Aufgabe, Menschen mit Behinderung, ihre gesetzlichen Vertretungen und Angehörige sowie Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungen zu beraten und in unterschiedlichsten Lebenslagen zu unterstützen. Im Jahr 2020 haben sich laut Tätigkeitsbericht 1.159 Klientinnen und Klienten an die Anwaltschaft gewandt, 2021 waren es 1.334 und im Vorjahr 1.378“, erklärt Scheiflinger.
Der AMB-Tätigkeitsbericht listet aber auch mehrere positive Punkte auf. Durch eine große Novelle im Bereich der Landes-Sozialgesetze kam es zu Verbesserungen für Menschen mit Behinderung. So wurde zum Beispiel für Menschen mit Behinderung, die auf eine monatliche Geldleistung aus der Sozialhilfe angewiesen sind, ein Zuschlag zur Abfederung der behinderungsbedingten Mehrkosten eingeführt. Auch konnte erreicht werden, dass die zuvor bestehende „versteckte Anrechnung“ der Familienbeihilfe bei der Berechnung der Höhe der Sozialhilfeleistungen abgeschafft wurde.
Eine weitere wichtige Gesetzesnovelle ist am 01.05.2023 in Kraft getreten. Ab diesem Datum sind die für Menschen mit psychischen Erkrankungen/Behinderungen zur Verfügung stehenden Wohn- und Betreuungsplätze (ZPSR-Einrichtungen) vollständig in das Kärntner Chancengleichheitsgesetz übernommen worden. Ein von der Anwaltschaft initiiertes Projekt ist auch die „Persönliche Assistenz für Menschen mit psychischen Behinderungen/Erkrankungen“, die vorerst bis Ende 2023 konzipiert ist und insgesamt 6.000 Assistenzstunden beinhaltet.
Weiters wurde die dritte Projektphase des Kärntner Landesetappenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Berichtszeitraum abgeschlossen. Das Projekt endet aber nicht wie ursprünglich geplant, sondern wird auch zukünftig weitergeführt.
Informationen unter: www.behindertenanwaltschaft.ktn.gv.at