Antidiskriminierung und Gleichbehandlung müssen im Alltag ankommen

Die diesjährige Konferenz der Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer fand erstmals gemeinsam über drei Tage mit über 40 Vertreterinnen und Vertretern in Kärnten statt. Im Mittelpunkt der Tagung standen die Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zu den Standards für Gleichbehandlungsstellen sowie aktuelle Herausforderungen im Bereich Antidiskriminierung.
Landesrätin Sara Schaar zeigte sich erfreut über den offenen Austausch:

„Es ist ein wichtiges Signal, dass sich in diesem Rahmen die weisungsfreien und unabhängigen Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstellen intensiv mit der Umsetzung der beiden EU-Richtlinien befassen.“

Die Gleichbehandlungsbeauftragten Astrid Malle (Magistrat Klagenfurt), Alisa Herzog (Magistrat Villach), Pauline Thamer (KABEG) und Susanne Ebner (Land Kärnten) betonen, „dass durch die Umsetzung der Richtlinien für Gleichbehandlungsstellen nun eine einheitliche Rechtsdurchsetzung möglich sein wird. Dadurch könnte nun auch ein umfassender Diskriminierungsschutz auch im Bereich der Privatwirtschaft ermöglicht werden.“ Der Diskriminierungsschutz gilt damit nicht nur in der Arbeitswelt, sondern in allen Lebensbereichen.
Klagenfurts Stadträtin Constance Mochar hielt in ihren Grußworten fest, dass

„entsprechende Gesetze selbstverständlich essenziell, allein jedoch nicht ausreichend sind. Antidiskriminierung muss im Alltag ankommen.“

Landesamtsdirektor Dieter Platzer wies in seiner Begrüßung darauf hin, dass es immer wichtiger wird, Gesetze und Verordnungen auch daraufhin zu überprüfen, ob sie unbeabsichtigte Diskriminierungen mit sich bringen.
Die Kärntner Krankenanstalten, als eine der größten Arbeitgeberinnen in Kärnten, haben seit dem Jahr 2022 eine eigene Gleichbehandlungsbeauftragte.

„Ein wertschätzender Umgang in allen Bereichen ist mir wichtig und Diskriminierung – egal welcher Art – darf keinen Platz haben. Mit unseren Schulungsangeboten wollen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zudem laufend sensibilisieren.“,

so KABEG-Vorstand Arnold Gabriel:

„Letztendlich ist dies auch eine Säule, um nachhaltig Personal zu gewinnen.“

Am letzten Konferenztag war zudem die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes vor allem im Blick auf das Spannungsverhältnis im Zusammenhang mit der Beratungstätigkeit der Stellen sowie eine Empfehlung zum umfassenden Diskriminierungsschutz in der Privatwirtschaft und zur Religionsfreiheit an Schulen auf der Tagesordnung. Die Teilnehmenden konnten zahlreiche Impulse mitnehmen und werden die Ergebnisse im Rahmen ihrer Tätigkeit in den jeweiligen Bundesländern einfließen lassen. Die endgültige Umsetzung der EU-Richtlinien wird Mitte nächsten Jahres erwartet.
Quelle: LPD Kärnten