Abgaben: Novelle für Zweitwohnsitz-, Motorboot- und Aufenthaltsabgabe in Begutachtung – Entlastung für Gemeinden
SPÖ-Klubobmann-Stv. Luca Burgstaller
„Wir haben im Frühjahr 2025 zu Gesprächsrunden mit dem Städte- und Gemeindebund eingeladen, um auszuloten, wie man den Gemeinden in Kärnten wieder mehr Handlungsspielraum verschaffen kann. Denn schließlich geht es um ihre unverzichtbaren Leistungen für Vereine, Sport, Gesundheit und Infrastruktur in allen Regionen Kärntens. Jetzt werden die entsprechenden Gesetzesvorlagen in Begutachtung geschickt“,
geben heute SPÖ-Klubobmann-Stv. Luca Burgstaller und ÖVP-Clubobmann Markus Malle bekannt. Darauf hat sich die Koalition in Vorbereitung auf das Landesbudget 2026 verständigt.
Das Paket beinhaltet in puncto Gemeinden eine völlig neu gestaltete Zweitwohnsitzabgabe, die eine massive Entlastung für die Gemeinden bringen wird.
Mehreinnahmen für Gemeinden – juristische Personen werden nun miterfasst
Die alte Zweitwohnsitzabgabe wird zur neuen Zweitwohnungsabgabe umgestaltet. Grundintention ist es weiterhin, dass jene Kosten, die durch Zweitwohnsitze für die Gemeinden entstehen, abgefedert werden. Der Rahmen für die Abgabe wird darum verdoppelt – wie hoch er aber tatsächlich ist, können die Gemeinden vor Ort selbst festlegen, denn sie kennen die Gegebenheiten in ihrer Region am besten.
„Je nach Region und Beschaffenheit sollen Zweitwohnsitze unterschiedlich behandelt werden können. Also maßgeschneiderte Höhen, statt pauschales Drüberstülpen“,
so Burgstaller.
„Die Novelle gibt den Gemeinden Spielraum, damit sie die Abgabe passend zu ihren Aufwendungen festsetzen können“, Malle. „Eigentümer von Zweitwohnsitzen nehmen die Leistungen der Kommunen in Anspruch, deshalb ist es gerechtfertigt, dass bei steigenden Kosten auch die Abgabe für Zweiwohnsitze angehoben wird.“
Eine weitere Neuerung ist die Ausweitung der Zweitwohnungsabgabe auf die Wohnungen von juristischen Personen, also zum Beispiel GmbHs.
„Bisher galt nämlich: Hatte jemand einen Zweitwohnsitz, zahlte er die Abgabe, nicht aber eine GmbH. Das kann es wirklich nicht sein“,
macht Burgstaller deutlich.
„Durch diese Änderung erwarten wir uns höhere Einnahmen für die Kärntner Gemeinden. Das kann vielen Gemeinden etwas mehr Luft verschaffen.“
Maßnahme für den Wohnungsmarkt
„Außerdem kann so mehr Wohnraum für den Markt mobilisiert und die Preisentwicklung gedämpft werden. Wohnraum wird also mittel- bis langfristig verfügbarer und für Mieter und Käufer leistbarer, Spekulationen werden zurückgedrängt. Natürlich ist die Abgabe mit Augenmaß gestaltet und enthält auch Ausnahmen: etwa bei einer zweiten Wohnung im eigenen Haus, hier entfällt die Abgabe komplett. Man sieht deutlich, dass hier eine sozial gerechte Handschrift am Werk war“,
betont Burgstaller.
In der Sammelnovelle ist neben der Zweiwohnsitzabgabe auch die neue Aufenthaltsabgabe geregelt. Malle zur Aufenthaltsabgabe: „Mit Beitrag zu Infrastruktur und Mobilität werden gezielt Maßnahmen finanziert, die das Angebot für Gäste attraktiver machen.“ Der neue Infrastrukturfonds ist für die Schaffung und Attraktivierung von Freizeitinfrastruktur vorgesehen. Auch das Mobilitätsangebot soll weiter verbessert werden. Malle: „Damit investieren wir gezielt in das Produkt – mit Infrastruktur und kostenloser Mobilität für Gäste.“
Auch die Motorbootabgabe wird mit der Novelle einmalig angepasst. Sowohl für Elektroboote als auch Motorboote wird sie um 50 Prozent erhöht. Die Einnahmen sind zweckgewidmet und werden für Ankauf und Bewirtschaftung von Seegrundstücken, wasserökologische Maßnahmen und jetzt auch für den präventiven Hochwasserschutz verwendet.
Der weitere Fahrplan
„Die entsprechenden Gesetzesvorlagen gehen heute in Begutachtung. Der Landtagsbeschluss soll noch in diesem Jahr erfolgen“,